Wie beschreite ich diesen Weg?
Bestattungsformen
Feuerbestattung
Der Verstorbene wird bei der Feuerbestattung in einem Krematorium eingeäschert. Die Urne wird nach der Kremation auf dem Friedhof beigesetzt. Die Grabarten und Nutzungsdauer bzw. Nutzungsbedingungen der Gräber werden durch die Friedhofssatzung der zuständigen Kommune oder Kirchengemeinde festgelegt.
Seebestattung
Voraussetzung für die Seebestattung ist die Einäscherung in einem Krematorium. Die Urne wird bei dieser Bestattungsart dem Meer übergeben. Die Seebestattung kann mit oder ohne Angehörige erfolgen. Als Andenken erhalten die Angehörigen von der Reederei eine Seegrabmappe. Diese Seegrabmappe enthält einen Auszug aus Schiffstagebuch und eine Seekarte, auf dieser ist die genaue Beisetzungsposition markiert.